Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und
Anhänger)
Stand: 01/2022
-
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und
Pflichten des Käufers
- Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis
10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen in Textform bestätigt oder die
Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des
Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung
des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für
einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers
gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des
Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der
vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht,
wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse
an einem Abtretungsausschluss besteht oder
berechtigte Belange des Käufers an einer
Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte
Interesse des Verkäufers an einem
Abtretungsausschluss überwiegen.
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Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur
Zahlung fällig.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer
nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind
Gegenforderungen des Käufers aus demselben
Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur
geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
-
Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
- Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen
zwei Wochen, nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der
Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit
des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
Kaufpreises.
- Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz
1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschränkt sich der
Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist
der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet
er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet
nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
- Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer
2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
- Die Haftungsbegrenzungen und
Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht
für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
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Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von acht Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so
beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist
oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist.
-
Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der
dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus
der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf
zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für
die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht
das Recht zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer
zu.
- Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und
Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht
vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer
erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung
bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
entbehrlich.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf
der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen
noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
-
Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel
- Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen
Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel
auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam
vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe
seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der
Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die
Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert
vereinbart wird. Für Sachund Rechtsmängel an Waren
mit digitalen Elementen gelten für die digitalen
Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes,
sondern die gesetzlichen Regelungen.
- Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss jeglicher Sachund
Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der
leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der
Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher,
die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem
Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist
auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von
Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers
bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt
werden, gilt folgendes:
- Ansprüche wegen Sachmängeln hat der
Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine Bestätigung über den
Eingang der Anzeige in Textform
auszuhändigen.
- Wird der Kaufgegenstand wegen eines
Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
Käufer mit vorheriger Zustimmung des
Verkäufers an einen anderen
Kfz-Meisterbetrieb wenden.
- Für die im Rahmen einer
Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann
der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte
Teile werden Eigentum des Verkäufers.
-
Haftung für sonstige Ansprüche
- Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht
in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in
Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“
abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten
die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für
Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4
entsprechend.
- Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von §
13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die
Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler
Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine
Funktion auch ohne diese digitalen Produkte
erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte
oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
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Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechselund Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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Datenschutzrechtliche Informationen
- Sämtliche Personen und Vertragsdaten (u. a.
Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und
den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und
Vereinbarungen (wie z. B. Garantie, Finanzierungs oder
Leasingverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung
der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung,
Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung
des Preisschutzes, Garantieabwicklung,
Produktverbesserung etc.) vom beauftragten Opel
Partner, sowie wenn und soweit zur Erfüllung der
Verträge erforderlich der Opel Automobile GmbH, der
General Motors Company (USA), den mit Opel und GM
weltweit verbundenen Unternehmen, der PSA-Gruppe sowie
den insoweit beauftragten Dienstleistern oder
involvierten Partnerunternehmen bzw. Dritten (z.B.
finanzierende Bank) erhoben, verarbeitet, übermittelt
bzw. genutzt.
Wenn Sie uns mit der Vorregistrierung für myOpel
und ggfs. Opel OnStar beauftragen, werden Ihre
personenbezogenen Daten von der Opel Automobile
GmbH, der General Motors Holdings LLC (Michigan,
USA) bzw. OnStar Europe Ltd. (Luton, UK)
verarbeitet. Sie werden per EMail/SMS oder
telefonisch kontaktiert, damit Sie den
Registrierungsprozess abschließen und Ihr Profil
bei myOpel/Opel OnStar aktivieren können.
- Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb
des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort
verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in
voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen
Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
-
Außergerichtliche Streitbeilegung
-
Kfz-Schiedsstellen
- Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild
„Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das
Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,
können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem
Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5
t mit Ausnahme über den Kaufpreis die für den
Sitz des Verkäufers zuständige
Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss
unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes,
spätestens einen Monat nach Ablauf der
Verjährungsfrist für Sachund Rechtsmängel gem.
Abschnitt VI. durch Einreichung eines
Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der
Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
- Durch die Entscheidung der
Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht
ausgeschlossen.
- Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle
ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
- Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle
richtet sich nach deren Geschäftsund
Verfahrensordnung, die den Parteien auf
Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle
ausgehändigt wird.
- Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist
ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg
beschritten ist. Wird der Rechtsweg während
eines Schiedsstellenverfahrens beschritten,
stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit
ein.
- Für die Inanspruchnahme der
Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
-
Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht
Streitbeilegungsverfahren
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht
verpflichtet.